Banknoten
0135-de RE430 Finanzmarktrecht Stand 11.07.2026
Banknoten sind unverzinsliche, unbefristete, auf einen bestimmten runden Betrag lautende Zahlungsversprechen an den Inhaber und sind mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Deckung versehen.
English
Banknotes 0135-en
Banknotes are non-interest-bearing, perpetual promises of payment to the holder, made in a specific round amount, and are backed by legally required coverage.
Zitiervorschlag
Banknoten (0135-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/banknoten, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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