Insider-Informationen
0430-de RE430 Finanzmarktrecht Stand 11.07.2026
Eine Insiderinformation ist eine öffentlich nicht bekannte, genaue Information, die direkt oder indirekt mit einem oder mehreren Emittenten oder einem oder mehreren Finanzinstrumenten direkt oder indirekt in Zusammenhang steht und geeignet ist, bei ihrer Veröffentlichung den Kurs eines Wertpapiers erheblich zu beeinflussen. Sie muss so beschaffen sein, dass ein verständiger Anleger sie wahrscheinlich als Teil der Grundlage seiner Anlageentscheidungen nutzen würde.
English
Inside information 0430-en
Inside information is precise information that has not been publicly disclosed, which directly or indirectly affects one or several issuers of financial instruments or one or several financial instruments, which would be suitable for considerably influencing the price of these financial instruments or the price of underlying derivative financial instruments, as a savvy investor would probably use this information as part of the basis for their investment decision.
Zitiervorschlag
Insider-Informationen (0430-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/insider-informationen, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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