Investitionskriterien
0440-de RE430 Finanzmarktrecht Stand 11.07.2026
Der Grundsatz oder die Urteilsgrundlage zur Festlegung, worin der Fonds aus ökologischer, sozialer oder ethischer Sicht investieren darf und worin nicht.
English
Investment Criteria 0440-en
The principle or basis of judgement on which the fund may and may not invest from an environmental, social or ethical point of view
Zitiervorschlag
Investitionskriterien (0440-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/investitionskriterien, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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