Finanzen und Fonds

Leerverkauf

0501-de RE430 Finanzmarktrecht Stand 11.07.2026


Ein Leerverkauf im Zusammenhang mit Aktien oder Schuldinstrumenten ist ein Verkauf von Aktien oder Schuldinstrumenten, die sich zum Zeitpunkt des Eingehens der Verkaufsvereinbarung nicht im Eigentum des Verkäufers befinden.

English

Short Selling 0501-en

Short selling in relation to shares or debt instruments means the selling of shares or debt instruments that the seller does not own at the time of the sale agreement being entered into.

Zitiervorschlag

Leerverkauf (0501-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/leerverkauf, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am ].

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