Rückversicherung
0706-de RE430 Finanzmarktrecht Stand 11.07.2026
Die Rückversicherung ist diejenige Versicherung, durch welche ein Versicherer (der Haupt- oder Erstversicherer) sich für die einem Versicherten gegenüber übernommenen Zahlungsverpflichtung von einem andern (dem Rückversicherer) eine teilweise oder ganze Deckung versprechen lässt.
English
Reinsurance 0706-en
Reinsurance is the insurance by which an insurer (the principal or primary insurer) allows für to have another (the reinsurer) promise partial or complete coverage for the payment obligations assumed towards an insured party.
Zitiervorschlag
Rückversicherung (0706-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/rueckversicherung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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