Sponsor einer Verbriefung
0747-de RE430 Finanzmarktrecht Stand 11.07.2026
Als Sponsor wird gemäss Artikel 4 Abs. 1 Nr. 14 CRR ein Institut bezeichnet, das kein Originator ist und das ein Programm forderungsgedeckter Geldmarktpapiere oder ein anderes Verbriefungsprogramm, bei dem Forderungen Dritter angekauft werden, auflegt und verwaltet.
English
Sponsor institution of a securitisation 0747-en
Pursuant to Article 4 (1) (14) CRR, the sponsor means an institution other than an originator institution that establishes and manages an asset-backed commercial paper programme or other securitisation scheme that purchases exposures from third-party entities.
Zitiervorschlag
Sponsor einer Verbriefung (0747-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/sponsor-einer-verbriefung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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