Traditionelle Verbriefung
0794-de RE430 Finanzmarktrecht Stand 11.07.2026
Mit traditioneller Verbriefung werden jene Verbriefungen bezeichnet, die mit der wirtschaftlichen Übertragung der besicherten Forderungen einhergeht. Dabei überträgt der Originator das Eigentum an den verbrieften Forderungen an eine Verbriefungszweckgesellschaft oder gibt Unterbeteiligungen an eine Verbriefungszweckgesellschaft ab. Die ausgegebenen Wertpapiere stellen für das originierende Institut keine Zahlungsverpflichtung dar (siehe Artikel 242 Abs. 10 CRR).
English
Traditional securitisation 0794-en
Traditional securitisations describe securitisations, involving the economic transfer of the exposures being securitised. This shall be accomplished by the transfer of ownership of the securitised exposures from the originator institution to an SSPE or through sub-participation by an SSPE. The securities issued do not represent payment obligations of the originator institution (see Article 242 (10) CRR).
Zitiervorschlag
Traditionelle Verbriefung (0794-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/traditionelle-verbriefung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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