Neutralität
1039-de RE350 Zivilprozessrecht Stand 11.07.2026
Die Neutralität verlangt, dass der Mediator zu den Parteien und zum Konfliktgegenstand keine Beziehungen unterhält, die seine Unvoreingenommenheit beeinträchtigen könnten. Er hat bestehende oder frühere Mandate, wirtschaftliche Interessen oder persönliche Nähe offenzulegen und das Mandat bei Befangenheit abzulehnen oder niederzulegen. Die Neutralität ist Voraussetzung des Vertrauens beider Parteien und in den Berufsregeln der Mediationsverbände verankert.
English
Neutrality 1039-en
Neutrality requires that the mediator have no relationship with the parties or the subject matter of the dispute that could impair impartiality. The mediator must disclose current or previous mandates, economic interests or personal proximity, and must decline or resign from the mandate where there is a conflict. Neutrality is a precondition of both parties' trust and is enshrined in the professional rules of the mediation associations.
Zitiervorschlag
Neutralität (1039-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/neutralitaet, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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