Originator einer Verbriefung
0592-de RE430 Finanzmarktrecht Stand 11.07.2026
Gemäss Artikel 4 Abs. 1 Nr. 13 CRR wird als Originator ein Unternehmen bezeichnet, das selbst oder über verbundene Unternehmen direkt oder indirekt an der ursprünglichen Vereinbarung beteiligt war, die die Verpflichtungen oder potenziellen Verpflichtungen des Schuldners bzw. potenziellen Schuldners begründet und deren Forderungen nun Gegenstand der Verbriefung sind, oder Forderungen eines Dritten auf eigene Rechnung erwirbt und dann verbrieft.
English
Originator of a securitisation 0592-en
Pursuant to Article 4 (1) (13) CRR the originator is defined as an entity which itself or through related entities, directly or indirectly, was involved in the original agreement which created the obligations or potential obligations of the debtor or potential debtor giving rise to the exposure being securitised, or purchases a third party’s exposures for its own account and then securitises them.
Zitiervorschlag
Originator einer Verbriefung (0592-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/originator-einer-verbriefung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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