Absolutes Recht
0013-de RE320 Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 11.07.2026
Das absolute Recht gewährleistet, das seinem Inhaber die ausschliessliche, rechtliche geschützte Herrschaft über ein bestimmtes Rechtsgut verschafft, die von jedermann zu respektieren ist. Darunter fallen die dingliche Rechte, die Immaterialgüterrechte und die Persönlichkeitsrechte. Dritte müssen jede Störung in die Herrschaftsrechte unterlassen. Der Berechtigte kann die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes fordern.
English
Absolute right 0013-en
The absolute right guarantees that its holder has exclusive, legally protected dominion over a certain legal asset, which must be respected by everyone. This includes rights in rem, intellectual property rights and personal rights. Third parties must refrain from any interference with the rights of domination. The entitled party can demand the restoration of the lawful state.
Zitiervorschlag
Absolutes Recht (0013-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/absolutes-recht, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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