Äquivalenztheorie
0104-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026
Die Äquivalenztheorie steht für einen weiten Kausalitätsbegriff. Jede Bedingung ist kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der schädigende Erfolg entfallen würde.
English
Equivalence theory 0104-en
The equivalence theory stands for a broad concept of causality. Every condition is causal that cannot be thought away without the damaging success being lost.
Zitiervorschlag
Äquivalenztheorie (0104-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/aequivalenztheorie, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
Die Einträge im LAWPEDIA®-Glossar dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt die LAWCONSULT AG keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.