Allgemeines Recht

Äquivalenztheorie

0104-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026


Die Äquivalenztheorie steht für einen weiten Kausalitätsbegriff. Jede Bedingung ist kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der schädigende Erfolg entfallen würde.

English

Equivalence theory 0104-en

The equivalence theory stands for a broad concept of causality. Every condition is causal that cannot be thought away without the damaging success being lost.

Zitiervorschlag

Äquivalenztheorie (0104-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/aequivalenztheorie, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am ].

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