Aktenwidrig
0038-de RE350 Zivilprozessrecht Stand 11.07.2026
Aktenwidrig ist eine Feststellung nur, wenn sie einen anderen als den gegebenen Aktenbestand annimmt oder voraussetzt, nicht aber die willkürliche Beweiswürdigung im Rahmen der Wahrheitsbeurteilung.
English
Infringement 0038-en
A statement is only unlawful if it assumes or presupposes a different set of files than the given set of files, but not the arbitrary assessment of evidence within the framework of the truth assessment.
Zitiervorschlag
Aktenwidrig (0038-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/aktenwidrig, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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