Amtliche Beglaubigung
0057-de RE620 Verwaltungsrecht Stand 11.07.2026
Das amtliche beglaubigte Dokument ist als solches eine öffentliche Urkunde, macht aber eine Privaturkunde durch Beglaubigung ihrer Unterschrift nicht zur öffentlichen Urkunde.
English
Official certification 0057-en
The officially authenticated document is as such an official document, but does not make a private document an official document by authenticating its signature.
Zitiervorschlag
Amtliche Beglaubigung (0057-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/amtliche-beglaubigung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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