Amtsdelikte
0059-de RE520 Strafrecht Stand 11.07.2026
Eigentliche Amtsdelikte sind als echte Sonderdelikte solche Vergehen, die nur dann strafbar sind, wenn ein Beamter sie verübt oder welche grundsätzlich nur von Beamten verübt werden können.
English
Official offences 0059-en
Actual misdemeanours are, as genuine special offences, those offences which are only punishable if committed by an official or which can in principle only be committed by officials.
Zitiervorschlag
Amtsdelikte (0059-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/amtsdelikte, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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