Anweisung
0100-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026
Die Anweisung besteht darin, dass jemand einen andern ermächtigt, eine Leistung an einen Dritten zu bewirken und den Dritten ermächtigt, die Leistung zu erheben.
English
Instruction 0100-en
The instruction consists in the fact that someone authorises another to effect a payment to a third party and authorises the third party to collect the payment.
Zitiervorschlag
Anweisung (0100-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/anweisung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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