Auftrag
0115-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026
Der Auftrag (Mandat) ist der Vertrag, durch welchen der Beauftragte (Mandatar) vom Auftraggeber (Mandanten) zur Besorgung einer Dienstleistung, die nicht zu einem besonderen Vertragstypus gerechnet werden kann, verpflichtet wird.
English
Order 0115-en
An order (mandate) is a contract by which the client obliges the client to provide a service that cannot be considered a special type of contract.
Zitiervorschlag
Auftrag (0115-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/auftrag, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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