Ausschlagung
0126-de RE320 Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 11.07.2026
Die erbrechtliche Ausschlagung ist der Verzicht auf ein erworbenes Recht und somit die Rückgängigmachung des mit dem Erbgang ohne Zutun des Berufenen eingetretenen Erbschaftserwerbes.
English
Disclaimer 0126-en
The disclaimer under inheritance law is the renunciation of an acquired right and thus the reversal of the inheritance which occurred with the inheritance without the intervention of the appointed person.
Zitiervorschlag
Ausschlagung (0126-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/ausschlagung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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