Devis
0258-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026
Der Devis ist die privatrechtliche Vereinbarung eines ungefähren Kostenansatzes, statt einer bestimmten Vergütung als Werklohn. Die unverhältnismässige Überschreitung des Devis führt zum Rücktritt des Bestellers.
English
Devis 0258-en
The foreign exchange is the private law agreement of an approximate cost estimate, instead of a specific remuneration as a work wage. The disproportionate exceeding of the foreign currency leads to the withdrawal of the orderer.
Zitiervorschlag
Devis (0258-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/devis, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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