Differenztheorie
0261-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026
Die Differenztheorie ist die im kaufmännischen Verkehr gültige Berechnung des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung derart, dass statt der Leistung des säumigen Schuldners deren Wert in Rechnung gestellt wird.
English
Difference theory 0261-en
The theory of difference is the calculation of damages for non-performance valid in commercial transactions in such a way that instead of the defaulting debtor's performance, its value is charged.
Zitiervorschlag
Differenztheorie (0261-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/differenztheorie, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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