Dispositiv
0271-de RE350 Zivilprozessrecht Stand 11.07.2026
Das Dispositiv ist jener Teil des Urteils, das in besonderer Form die Entscheidung im engeren Sinne enthält. Die Rechtskraft des Urteils erstreckt sich nur auf die im Dispositiv enthaltenen Feststellungen, nicht auf die Motive.
English
Dispositive 0271-en
The dispositive is that part of the judgment which contains the decision in the strict sense in a particular form. The validity of the judgment extends only to the findings contained in the dispositive, not to the motives.
Zitiervorschlag
Dispositiv (0271-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/dispositiv, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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