Enteignung
0305-de RE620 Verwaltungsrecht Stand 11.07.2026
Die Enteignung (Expropriation) ist eine im öffentlichen Interesse durch obrigkeitlichen Verwaltungsakt erfolgende Beschränkung oder Entziehung subjektiver Vermögensrechte gegen Entschädigung (originäre Erwerbsart).
English
Expropriation 0305-en
Expropriation is a restriction or withdrawal of subjective property rights against compensation (original form of acquisition) in the public interest by an official administrative act.
Zitiervorschlag
Enteignung (0305-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/enteignung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
Die Einträge im LAWPEDIA®-Glossar dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt die LAWCONSULT AG keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.