Allgemeines Recht

Erfindung

0312-de RE190 Nachschlagewerke Stand 11.07.2026


Unter einer Erfindung versteht man das planmässige Handeln unter Einsatz von beherrschbaren Naturkräften zur unmittelbaren Erreichung eines kausalen Erfolges.

English

Invention 0312-en

An invention is understood to be the planned action using controllable forces of nature to achieve immediate causal success.

Zitiervorschlag

Erfindung (0312-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/erfindung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am ].

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