Gebietshoheit
0367-de RE620 Verwaltungsrecht Stand 11.07.2026
Die Gebietshoheit ist der Schauplatz der staatlichen Herrschaft und bezeichnet räumlich die Grenzen, innerhalb deren sich die eigene Staatsgewalt betätigen darf und die Ausübung einer fremden Staatsgewalt unzulässig ist.
English
Territorial jurisdiction 0367-en
Territorial sovereignty is the scene of state rule and spatially defines the boundaries within which one's own state authority may operate and the exercise of foreign state authority is not permitted.
Zitiervorschlag
Gebietshoheit (0367-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/gebietshoheit, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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