Genugtuung
0377-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026
Die Genugtuung ist eine Art der Satisfaktion, die geeignet ist, an Stelle des gestörten Wohlseins ein Gefühl des Wohlbefindens zu bringen, das, wenn nicht auf vollkommene Weise, so doch wenigstens teilweise und innert den Grenzen der Möglichkeit die Störung wieder gutmachen soll durch Zahlung einer Geldsumme.
English
Satisfaction 0377-en
Satisfaction is a form of satisfaction that is capable of bringing a feeling of well-being in place of the disturbed well-being, which, if not completely, then at least partially and within the limits of possibility, should make up for the disturbance by paying a sum of money.
Zitiervorschlag
Genugtuung (0377-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/genugtuung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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