Gewerbsmässigkeit
0387-de RE520 Strafrecht Stand 11.07.2026
Die strafrechtliche Gewerbsmässigkeit bedeutet die Absicht, sich durch wiederholte Begehung des nämlichen Deliktes eine (wenn auch nicht gerade dauernde) Einnahmequelle zu verschaffen.
English
Commercial status 0387-en
The criminal law definition of commercial activity means the intention to obtain a source of income (even if not exactly permanent) by repeatedly committing the same offence.
Zitiervorschlag
Gewerbsmässigkeit (0387-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/gewerbsmaessigkeit, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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