Guter Glaube
0403-de RE320 Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 11.07.2026
Der gute Glaube (bona fides) ist das schuldlose Nichtkennen eines Mangels in Bezug auf einen Rechtserwerb oder Rechtsbestand.
English
Good faith 0403-en
Good faith (bona fides) is the innocent ignorance of a defect with regard to the acquisition or existence of a right.
Zitiervorschlag
Guter Glaube (0403-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/guter-glaube, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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