Interessenjurisprudenz
0519-de RE720 Methodenlehre Stand 11.07.2026
lnteressenjurisprudenz ist neue Richtung des Privatrechts, die zum Unterschied von der Begriffsjurisprudenz nicht von Norm- und Schulbegriffen, sondern von den im Leben gegebenen Interessenlagen ausgeht und sich eine gerechte Abwägung dieser Interessen zum Ziele setzt.
English
Legal interests 0519-en
The jurisprudence of interests is a new direction in private law which, in contrast to the concept of jurisprudence, is not based on standard and school concepts, but on the interests that exist in life, and which aims at a fair consideration of these interests.
Zitiervorschlag
Interessenjurisprudenz (0519-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/interessenjurisprudenz, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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