Ius sanguinis
0525-de RE360 Kollisionsrecht Stand 11.07.2026
Das ius sanguinis (Blutsrecht) bezeichnet die Abstammung von einem oder einer Staatsangehörigen als Titel für die Erwerbung jener Staatsangehörigkeit; sie bildet die qualifizierte inländische Anknüpfung, die Voraussetzung einer näheren tatsächlichen Beziehung zwischen der in Betracht kommenden Person und dem Staat.
English
Lus sanguinis 0525-en
The ius sanguinis (blood law) designates descent from a national as the title for the acquisition of that nationality; it constitutes the qualified domestic link, the prerequisite for a closer actual relationship between the person in question and the State.
Zitiervorschlag
Ius sanguinis (0525-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/ius-sanguinis, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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