Kaduzierung
0451-de RE420 Gesellschaftsrecht Stand 11.07.2026
Die Kaduzierung ist das Recht der Verwaltung, einen säumigen Aktionär seiner Rechte aus der Aktienzeichnung und seiner geleisteten Teilzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen verlustig zu erklären und an Stelle der ausgefallenen neue Aktien auszugeben; nicht bloss statutarisch, sondern von Gesetzes wegen.
English
Caducation 0451-en
The reduction is the right of the management to declare a defaulting shareholder to forfeit his rights from the share subscription and his partial payments under certain conditions and to issue new shares in place of the defaulted new shares; not only in accordance with the Articles of Association, but by law.
Zitiervorschlag
Kaduzierung (0451-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/kaduzierung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
Die Einträge im LAWPEDIA®-Glossar dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt die LAWCONSULT AG keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.