Kontrahierungszwang
0475-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026
Unter dem Kontrahierungszwang versteht man die Pflicht einer Vertragspartei, mit einer anderen Partei ein Rechtsverhältnis begründen zu müssen.
English
Obligation to contract 0475-en
The obligation to contract is understood to mean the obligation of a contracting party to establish a legal relationship with another party.
Zitiervorschlag
Kontrahierungszwang (0475-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/kontrahierungszwang, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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