Legalitätsvermutung
0504-de RE420 Gesellschaftsrecht Stand 11.07.2026
Nach der Legalitätsvermutung ist jedermann berechtigt anzunehmen, dass die Eintragung ordnungsgemäss auf Grund einer Anmeldung seitens der zuständigen Person zustande gekommen ist.
English
Presumption of legality 0504-en
According to the presumption of legality, anyone is entitled to assume that the registration has been duly made on the basis of an application by the responsible person.
Zitiervorschlag
Legalitätsvermutung (0504-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/legalitaetsvermutung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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