Obiter dictum
0573-de RE720 Methodenlehre Stand 11.07.2026
Als obiter dictum versteht man diejenige Erwägung, welche, ohne Einfluss auf die Entscheidung des konkret vorliegenden Falles, nur nebenbei (beiläufig) angestellt wird. Diese beiläufigen Erwägungen im Rahmen eines Urteils bezeichnet man als obiter dicta.
English
Obiter dictum 0573-en
The obiter dictum is the consideration which, without influencing the decision in the specific case at hand, is only made in passing (incidentally). These incidental considerations in the context of a judgment are called obiter dicta.
Zitiervorschlag
Obiter dictum (0573-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/obiter-dictum, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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