Opportunitätsprinzip
0588-de RE520 Strafrecht Stand 11.07.2026
Das Opportunitätsprinzip besagt, dass die Anklagebehörde die rechtlich zulässige Strafverfolgung nach Gutdünken aus Gründen der Zweckmässigkeit unterlassen kann.
English
Opportunity principle 0588-en
The Opportunity Principle states that the prosecuting authority may, at its discretion, refrain from legally permissible prosecution for reasons of expediency.
Zitiervorschlag
Opportunitätsprinzip (0588-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/opportunitaetsprinzip, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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