Passivlegitimation
0602-de RE350 Zivilprozessrecht Stand 11.07.2026
Die Passivlegitimation bestimmt die Person respektive das Organ, gegen welche sich in einem konkreten Fall die Beschwerde oder die Klage zu richten hat.
English
Passive legitimation 0602-en
Passive legitimation determines the person or body against whom the complaint or action is to be directed in a specific case.
Zitiervorschlag
Passivlegitimation (0602-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/passivlegitimation, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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