Petitionsrecht
0610-de RE620 Verwaltungsrecht Stand 11.07.2026
Das Petitionsrecht ist die dem Staatseinwohner als individuelles Freiheitsrecht gewährte Befugnis, mit Bitten und Anregungen an die verschiedenen Behörden zu gelangen, ohne Belästigungen oder Rechtsnachteile gewärtigen zu müssen.
English
Right to petition 0610-en
The right to petition is the individual right of freedom granted to the state's residents to approach the various authorities with requests and suggestions without being subject to harassment or legal disadvantages at müssen.
Zitiervorschlag
Petitionsrecht (0610-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/petitionsrecht, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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