Praesumptio hominis
0049-de RE350 Zivilprozessrecht Stand 11.07.2026
Die Praesumptio hominis ist die richterliche Vermutung. Sie liegt vor, wenn der Richter das Bewiesene als tauglich erachtete, einen weiteren (nicht bewiesenen) Umstand schlüssig zu bezeugen. Der Richter schliesst somit von Bekanntem auf Unbekanntes. Ein Gegenbeweis ist jederzeit möglich.
English
Presumptio hominis 0049-en
The presumptio hominis is the judicial presumption. It exists when the judge considers the proven to be suitable to conclusively testify to another (unproven) circumstance. The judge thus infers from known to unknown. A counter-evidence is possible at any time.
Zitiervorschlag
Praesumptio hominis (0049-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/praesumptio-hominis, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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