Provisorische Massnahmen
0641-de RE350 Zivilprozessrecht Stand 11.07.2026
Die provisorischen Massnahmen sind im Wesentlichen diejenigen Anordnungen, die das Gericht zur Aufrechterhaltung des tatsächlichen Zustandes des Streitgegenstandes oder zur Sicherstellung gefährdeter Beweise trifft.
English
Provisional measures 0641-en
Provisional measures are essentially those orders issued by the court to maintain the actual state of the subject matter of the dispute or to secure evidence at risk.
Zitiervorschlag
Provisorische Massnahmen (0641-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/provisorische-massnahmen, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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