Realakte
0654-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026
Die Realakte (Tathandlungen) sind durch rein objektiven Vorgang, mag dieser auch von Menschen bewerkstelligt sein, bewirkte juristische Tatsachen, wo es auf das seelische Verhalten nicht ankommt.
English
Real acts 0654-en
The real acts (acts of deeds) are legal facts brought about by purely objective processes, even if these are carried out by human beings, where mental behavior is not important.
Zitiervorschlag
Realakte (0654-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/realakte, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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