Allgemeines Recht

Rechtsfähigkeit

0660-de RE320 Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 11.07.2026


Die Rechtsfähigkeit ist die rechtlich anerkannte Möglichkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Bedingt rechtsfähig ist das gezeugte, aber noch nicht geborene Kind.

English

Legal capacity 0660-en

Legal capacity is the legally recognised possibility of being the bearer of rights and obligations. The child that has been conceived but not yet born has legal capacity.

Zitiervorschlag

Rechtsfähigkeit (0660-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/rechtsfaehigkeit, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am ].

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