Rechtsfähigkeit
0660-de RE320 Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 11.07.2026
Die Rechtsfähigkeit ist die rechtlich anerkannte Möglichkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Bedingt rechtsfähig ist das gezeugte, aber noch nicht geborene Kind.
English
Legal capacity 0660-en
Legal capacity is the legally recognised possibility of being the bearer of rights and obligations. The child that has been conceived but not yet born has legal capacity.
Zitiervorschlag
Rechtsfähigkeit (0660-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/rechtsfaehigkeit, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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