Rechtshilfe
0664-de RE620 Verwaltungsrecht Stand 11.07.2026
Die Rechtshilfe ist dasjenige Rechtsinstitut, wonach Behörden verschiedener Staaten zu gegenseitiger Hilfe in Rechtssachen zum Zwecke des Erlasses oder Vollzuges von Urteilen verpflichtet sind.
English
Legal assistance 0664-en
Mutual legal assistance is the legal institution under which authorities of different States are obliged to provide mutual assistance in cases for the purpose of obtaining or enforcing judgments.
Zitiervorschlag
Rechtshilfe (0664-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/rechtshilfe, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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