Retentionsrecht
0690-de RE320 Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 11.07.2026
Das zivilrechtliche Retentionsrecht ist das Recht des Gläubigers, bei Fälligkeit der Forderung bewegliche Sachen oder Wertpapiere, die im Zusammenhang mit der Forderung (Konnexität), beziehungsweise aus geschäftlichem Verkehr mit Willen des Schuldners in seinem Besitz sind und die er sonst herauszugeben verpflichtet wäre, zur Befriedigung seiner Forderung zurückzubehalten und verwerten zu lassen.
English
Retention right 0690-en
The civil law right of retention is the creditor's right to retain and have realized, upon maturity of the claim, movable property or securities which are in his possession in connection with the claim (connectedness) or from business dealings with the debtor's will and which he would otherwise be obliged to surrender, in order to satisfy his claim.
Zitiervorschlag
Retentionsrecht (0690-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/retentionsrecht, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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