Allgemeines Recht

Reziprozität

0695-de RE620 Verwaltungsrecht Stand 11.07.2026


Die Reziprozität ist der Grundsatz, wonach von zwei oder mehreren Staaten der eine den andern Staat oder seine Angehörigen mit Rücksicht darauf behandelt, wie der andere den ersteren oder dessen Angehörige behandelt.

English

Reciprocity 0695-en

Reciprocity is the principle whereby two or more States treat the other State or its nationals in the same way as the other treats the former or its nationals.

Zitiervorschlag

Reziprozität (0695-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/reziprozitaet, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am ].

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