Allgemeines Recht

Schaden

0715-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026


Der Schaden ist eine unfreiwillige Vermögensverminderung. Er besteht in der Differenz zwischen dem Vermögensstand nach dem schädigenden Ereignis (Vertragsverletzung oder ausservertragliche Schädigung) und dem Stand, den das Vermögen aufweisen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre (sog. Differenztheorie). Der Schaden kann in der Verminderung der Aktiven oder in der Vermehrung der Passiven liegen. Ergänzt wird der Schadensbegriff neu durch den normativen Schadensbegriff, der auch Nachteile ersetzen will, die sich nicht in einer Vermögensdifferenz manifestieren.

English

Damage 0715-en

The damage is an involuntary reduction of assets. It consists of the difference between the value of the assets after the damaging event (breach of contract or non-contractual damage) and the value that the assets would have had if the damaging event had not occurred (so-called difference theory). The concept of damage is now supplemented by the normative concept of damage, which also seeks to replace disadvantages that do not manifest themselves in a difference in assets.

Zitiervorschlag

Schaden (0715-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/schaden, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am ].

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