Allgemeines Recht

Schuldanerkennung

0722-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026


Die betreibungsrechtliche Schuldanerkennung ist Willensäusserung einer Person, wodurch sie das Vorhandensein einer Schuldpflicht (auf Geldleistung oder Sicherheit) bestätigt, wobei sich zugleich aus den bestehenden Verhältnissen ergeben muss, dass der Tatbestand, auf welchen sich die Willenserklärung stützt, gegeben ist.

English

Acceptance of guilt 0722-en

Recognition of debt under debt collection law is the expression of a person's will, by which he confirms the existence of a debt obligation (for cash or security), while at the same time it must be clear from the existing circumstances that the facts on which the declaration of will is based are present.

Zitiervorschlag

Schuldanerkennung (0722-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/schuldanerkennung, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am ].

Die Einträge im LAWPEDIA®-Glossar dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt die LAWCONSULT AG keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

© LAWCONSULT AG 2026 Home AGB Datenschutz Impressum Download DE EN