Allgemeines Recht

Strafbefehl

0759-de RE520 Strafrecht Stand 11.07.2026


Der Strafbefehl (Strafmandat) ist ein schriftliches, auf Strafe lautendes, Dispositiv und Gründe umfassendes Urteil, das ohne mündliche Hauptverhandlung und ohne Gewährung rechtlichen Gehörs durch den Richter oder die Verwaltungsbehörde erlassen wird.

English

Penalty order 0759-en

A penalty order is a written, punitive, dispositive and reasoned judgement issued without an oral hearing and without the judge or the administrative authority granting the right to be heard.

Zitiervorschlag

Strafbefehl (0759-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/strafbefehl, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am ].

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