Stückkauf
0765-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026
Ein Stückkauf liegt vor, wenn sich die Parteien auf einen konkreten, bereits individualisierten Leistungsgegenstand einigen, welchen sie genau kennen oder welcher bei Vertragsabschluss präsent ist. Die Abgrenzung zum Gattungskauf liegt primär im Parteiwillen und subsidiär in der Verkehrsauffassung. Die Unterscheidung ist wichtig bei der Gefahrtragung sowie bei der Abgrenzung zwischen Sachmängelhaftung und Nichterfüllung.
English
Unit purchase 0765-en
A unit purchase is deemed to exist if the parties agree on a concrete, already individualized object of performance, which they know exactly or which is present at the time of conclusion of the contract. The delimitation to the generic purchase is primarily in the will of the parties and subsidiarily in the market view. The distinction is important for the bearing of risk as well as for the differentiation between liability for material defects and non-performance.
Zitiervorschlag
Stückkauf (0765-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/stueckkauf, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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