Tatherrschaft
0779-de RE520 Strafrecht Stand 11.07.2026
Die Tatherrschaft steht demjenigen zu, der seinen Willensentschluss zweckbewusst zur Durchführung bringt.
English
Rule of law 0779-en
The rule of action is due to the person who purposefully implements his decision.
Zitiervorschlag
Tatherrschaft (0779-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/tatherrschaft, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
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