Unmittelbarkeit
0807-de RE350 Zivilprozessrecht Stand 11.07.2026
Die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme bezeichnet den Grundsatz, wonach zwecks möglicher Ausschaltung aller Fehlerquellen alle entbehrlichen Zwischenglieder zwischen dem zu beurteilenden Tatbestande als dem Gegenstand des Beweises und der Wahrnehmung des Richters nach Möglichkeit vermieden werden sollen.
English
Directness 0807-en
The immediacy of the taking of evidence refers to the principle that, in order to possibly eliminate old sources of error, all superfluous links between the facts to be assessed as the object of the evidence and the judge's perception should be avoided as far as possible.
Zitiervorschlag
Unmittelbarkeit (0807-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/unmittelbarkeit, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
Die Einträge im LAWPEDIA®-Glossar dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt die LAWCONSULT AG keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.