Allgemeines Recht

Unterbrechung des Kausalzusammenhanges

0810-de RE330 Obligationenrecht (OR AT/BT) Stand 11.07.2026


Die Unterbrechung des Kausalzusammenhanges besagt, dass die Entwicklung eines Geschehens zu einem bestimmten Erfolg, der, wenn er eingetreten wäre, dann mit diesem in Kausalzusammenhang stände, gehemmt wird, so dass es zum Abschluss der Entwicklung nicht kommt.

English

Breaking the causal link 0810-en

The interruption of the causal connection means that the development of an event to a certain success, which, if it had occurred, would then be causally connected with it, is inhibited so that the development does not come to a conclusion.

Zitiervorschlag

Unterbrechung des Kausalzusammenhanges (0810-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/unterbrechung-des-kausalzusammenhanges, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am ].

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