Urteilsfähigkeit
0820-de RE320 Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 11.07.2026
Urteilsfähigkeit ist die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln. Die Urteilsfähigkeit ist relativ, d. h. immer hinsichtlich einer bestimmten Tätigkeit und Situation zu beurteilen
English
Power of judgement 0820-en
Judgment is the ability to act rationally. The ability to judge is relative, i.e. always to judge with regard to a certain activity and situation
Zitiervorschlag
Urteilsfähigkeit (0820-de), in: LAWPEDIA®-Glossar, bereitgestellt von LAWCONSULT AG, www.lawconsult.ch/lawpedia/de/urteilsfaehigkeit, Stand: 11.07.2026 [abgerufen am …].
Die Einträge im LAWPEDIA®-Glossar dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt die LAWCONSULT AG keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.